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   VGH Bayern, 10.11.2014 - 20 ZB 14.251   

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https://dejure.org/2014,39001
VGH Bayern, 10.11.2014 - 20 ZB 14.251 (https://dejure.org/2014,39001)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10.11.2014 - 20 ZB 14.251 (https://dejure.org/2014,39001)
VGH Bayern, Entscheidung vom 10. November 2014 - 20 ZB 14.251 (https://dejure.org/2014,39001)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Berufungszulassung (abgelehnt); Anspruch auf Einholung eines Gegengutachtens

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 10.03.2004 - 7 AV 4.03

    Berufungszulassung; Zulassungsgründe; ernstliche Zweifel; tragende

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2014 - 20 ZB 14.251
    Auch ein solches Antragsverfahren soll unabhängig davon, dass insoweit eine dem § 144 Abs. 4 VwGO vergleichbare Vorschrift fehlt, aus prozessökonomischen Gründen nicht um eines Fehlers willen fortgeführt werden, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis des Rechtsstreits bedeutungslos bleiben wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris, U.v. 26.2.2003 - 8 C 1.02 - NVwZ 2003, 1129; BayVGH, B.v. 24.1.2011 - 20 ZB 10.30418 - juris).
  • BVerwG, 26.02.2003 - 8 C 1.02

    Urteil ohne mündliche Verhandlung; fehlender Verzicht auf mündliche Verhandlung;

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2014 - 20 ZB 14.251
    Auch ein solches Antragsverfahren soll unabhängig davon, dass insoweit eine dem § 144 Abs. 4 VwGO vergleichbare Vorschrift fehlt, aus prozessökonomischen Gründen nicht um eines Fehlers willen fortgeführt werden, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis des Rechtsstreits bedeutungslos bleiben wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris, U.v. 26.2.2003 - 8 C 1.02 - NVwZ 2003, 1129; BayVGH, B.v. 24.1.2011 - 20 ZB 10.30418 - juris).
  • VGH Bayern, 31.07.1991 - 11 CE 91.2004
    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2014 - 20 ZB 14.251
    Isolierte Rechtsbehelfe hiergegen im weitesten Sinn sind nach § 44 a Satz 1 VwGO unzulässig, weil sie - ein Ausnahmefall des § 44 Satz 2 VwGO ist nicht gegeben - in dem Verfahren gegen die Sachentscheidung geltend zu machen sind (vgl. auch BayVGH B.v. 31.7.1991 - 11 CE 91.2004 - DAR 1992, 34).
  • VGH Bayern, 24.01.2011 - 20 ZB 10.30418

    Irak; Erlöschen der Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft

    Auszug aus VGH Bayern, 10.11.2014 - 20 ZB 14.251
    Auch ein solches Antragsverfahren soll unabhängig davon, dass insoweit eine dem § 144 Abs. 4 VwGO vergleichbare Vorschrift fehlt, aus prozessökonomischen Gründen nicht um eines Fehlers willen fortgeführt werden, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis des Rechtsstreits bedeutungslos bleiben wird (vgl. BVerwG, B.v. 10.3.2004 - 7 AV 4.03 - juris, U.v. 26.2.2003 - 8 C 1.02 - NVwZ 2003, 1129; BayVGH, B.v. 24.1.2011 - 20 ZB 10.30418 - juris).
  • VGH Bayern, 20.04.2016 - 15 ZB 14.2686

    Darlegungserfordernis beim Antrag auf Zulassung der Berufung

    Die Klage ist insofern bereits unzulässig und deshalb offensichtlich im Ergebnis zu Recht abgewiesen worden (zur Ergebnisbezogenheit des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO: Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 12; unter Rückgriff auf den Rechtsgedanken aus § 144 Abs. 4 VwGO: BayVGH, B. v. 30.9.2014 - 20 ZB 11.1890 - juris Rn. 19; B. v. 10.11.2014 - 20 ZB 14.251 - juris Rn. 3; OVG NW, B. v. 4.7.2014 - 1 A 891/13 - juris Rn. 3).
  • VGH Bayern, 12.08.2016 - 15 ZB 15.696

    Privilegierung bei landwirtschaftlichem Erweiterungsbau im Außenbereich

    Ohne dass es noch darauf ankäme, weist das Gericht darauf hin, dass die Klage bereits unzulässig gewesen sein dürfte und sie mithin schon deswegen - unabhängig vom Vortrag der Parteien im Zulassungsverfahren - im Ergebnis zu Recht abgewiesen wurde (zum Rückgriff auf den Rechtsgedanken aus § 144 Abs. 4 VwGO im Berufungszulassungsverfahren bei offensichtlicher Ergebnisrichtigkeit der angefochtenen Entscheidung unabhängig vom Zulassungsvortrag: BayVGH, B. v. 30.9.2014 - 20 ZB 11.1890 - juris Rn. 19; B. v. 10.11.2014 - 20 ZB 14.251 - juris Rn. 3; OVG NW, B. v. 4.7.2014 - 1 A 891/13 - juris Rn. 3; vgl. auch BayVGH, B. v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u. a. - juris Rn. 45; zur Ergebnisbezogenheit des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO auch Happ in Eyermann, VwGO, § 124 Rn. 12).
  • VGH Bayern, 31.08.2018 - 15 ZB 17.1003

    Baugenehmigung für die Errichtung eines Verbrauchermarktes auf angrenzendem

    Auch ein solches Antragsverfahren soll unabhängig davon, dass insoweit eine dem § 144 Abs. 4 VwGO vergleichbare Vorschrift fehlt, aus prozessökonomischen Gründen nicht um eines Fehlers willen fortgeführt werden, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis des Rechtsstreits bedeutungslos bleiben wird (vgl. BayVGH, B.v. 30.9.2014 - 20 ZB 11.1890 - juris Rn. 19; B.v. 10.11.2014 - 20 ZB 14.251 - juris Rn. 3; OVG NW, B.v. 4.7.2014 - 1 A 891/13 - juris Rn. 3; B.v. 20.4.2016 - 15 ZB 14.2686 u.a. - juris Rn. 45; B.v. 12.8.2016 - 15 ZB 15.696 - juris Rn. 20; B.v. 6.2.2017 - 15 ZB 16.398 - juris Rn. 63; zur Ergebnisbezogenheit des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO vgl. auch BayVGH, B.v. 27.6.2018 - 20 ZB 16.1870 - juris Rn. 2; Happ in Eyermann, VwGO, 14. Aufl. 2014, § 124, Rn. 12).
  • VGH Bayern, 08.01.2024 - 3 BV 23.516

    Anrechnung von Einkommen auf Versorgungsbezüge bei einem ehemaligen Beamten auf

    Die Entscheidung des Verwaltungsgerichts stellt sich aber aus anderen Gründen als richtig dar (Rechtsgedanke des § 144 Abs. 4 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. BayVGH, B.v.10.11.2014 - 20 ZB 14.251 - BeckRS 2014, 59398, Berlit in BeckOK VwGO § 144 Rn. 17.1).
  • VGH Bayern, 02.05.2016 - 3 ZB 15.798

    Anerkennung des Thoracic-Outlet-Syndroms als Folge eines Dienstunfalls

    Auch ein solches Antragsverfahren soll unabhängig davon, dass insoweit eine dem § 144 Abs. 4 VwGO vergleichbare Vorschrift fehlt, aus prozessökonomischen Gründen nicht um eines Fehlers willen fortgeführt werden, der mit Sicherheit für das endgültige Ergebnis des Rechtsstreits bedeutungslos bleiben wird (vgl. BayVGH, B. v. 10.11.2014 - 20 ZB 14.251 - juris).
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